Aktiengesellschaft

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Eine Aktiengesellschaft kurz auch AG genannt, ist eine privatrechtliche Unternehmensform, bei der das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital) in Aktien aufgeteilt ist. Aktiengesellschaften gehören ebenso zu den Kapitalgesellschaften wie die bei eher Klein- bis Mittelbetriebe weitverbreitete Form der GmbH. Das Grundkapital einer AG muss mindestens 50.000 € betragen. Die Gründung einer AG ist in der Regel relativ aufwändig und nimmt viel Zeit in Kauf. Der Vermerk Aktiengesellschaft oder AG muss im Namen der Firma erkennbar sein. Über die Ausgabe von Aktien, der sogenannten Emission kann sich eine AG zusätzliches Grundkapital beschaffen. Eine Aktiengesellschaft ist verpflichtet, jährlich seinen Geschäftsbericht und den Jahresabschluss öffentlich zu publizieren.

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Haftung

Die Haftung der AG ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und die AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Es herrscht eine strikte Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung. Die Rechtsgrundlage ist das Aktien-Gesetz (AktG).

Organe

Die Leitung einer AG hat der Vorstand, der sich im Regelfall aus mehreren Personen zusammensetzt. Er ist normalerweise nicht weisungsgebunden, wird aber in der grundsätzlichen Ausrichtung seiner Arbeit kontrolliert durch die Aktionäre über Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Einer der Vorstände wird vom Aufsichtsrat zum Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher ernannt.

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  • Vorstand - leitendes Organ:
    • eine oder mehrere Personen - ein Vorstandsvorsitzender
    • laufende Geschäftsführung
    • für 5 Jahre gewählt
    • Arbeitsdirektor
    • nicht an Weisungen von Aufsichtsrat oder Hauptversammlung gebunden


  • Aufsichtsrat - überwachendes Organ:
    • für 4 Jahre gewählt
    • Überwachung der Geschäftsführung


  • Hauptversammlung - beschliessendes Organ:
    • Bestellung des Aufsichtsrates
    • Verwendung des Bilanzgewinns
    • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
    • Bestellung der Abschlussprüfer
    • Abstimmung bei Satzungsänderungen
    • Kapitalerhöhung/-herabsetzung
    • Auflösung der Gesellschaft