Anschaffungs- und Herstellkosten

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Die Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK) stellen eine Aufstellung aller für die Nutzung eines Gegenstands einmaligen Kosten dar. Diese Kosten müssen den Buchwert des Gegenstandes erhöhen.

So erhöht die Zulassungsgebühr eines Fahrzeugs dessen Wert, die erste Tankfüllung tut dies aber nicht.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden immer netto (also ohne Umsatzsteuer berrechnet.

Gewährte Rabatte und Skonti werden ebenfalls mit in die AHK mit einberechnet. Nachträglich gewährte Rabatte müssen bei Bekanntwerden in die AHK mit eingerechnet werden.