Auslandspraktikum

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Auslandspraktika sind in der Regel problemlos möglich.

Wichtig: Österreich und die Schweiz zählen nicht zum Ausland!

Inhaltsverzeichnis

Genehmigungsverfahren

Für die Genehmigung eines Auslandspraktikums gelten die gleichen Regeln und Zulassungsvoraussetzungen wie bei normalen Praktika. Auch hier muss ein „Antrag auf Genehmigung der Ausbildungsstelle“ im Praktikantenamt bei Hr. Bender abgegeben werden.

Mindestdauer

Bei Diplomstudiengängen beträgt die Mindestdauer 20 Wochen. D.h. 18 Wochen Praktikum im Unternehmen und 2 Wochen PbU. Bei Bachelorstudiengängen beträgt die Mindestdauer 24 Wochen. D.h. 22 Wochen Praktikum im Unternehmen und 2 Wochen Praxisseminare.

Fördermöglichkeiten

Informationen über Fördermittel erhaltet ihr bei Hr. Schmitt im Auslandsamt.

Für ein Praktikum im Ausland gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:

Länder

Auslandspraktikum innerhalb der EU

Auslandspraktikum außerhalb der EU

Weblinks