Bürgerliches Recht
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Das Bürgerliche Recht oder Zivilrecht ist Teil des Privatrechts und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausgeführt. Im Zivilrecht als dem allgemeinen Teil des Privatrechts sind die grundlegenden Regeln über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse festgelegt. Es beschäftigt sich folgenden Rechtsbereichen:
- Allgemeiner Teil (unter anderem mit Verjährungsrecht und Personenrecht)
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
