Befreiung vom Studienbeitrag

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In einigen Fällen kann man sich von den Studienbeitrag, der "in Bayern gemäß Art. 71 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 BayHSchG ab dem Sommersemester 2007" von den Hochschulen erhoben wird, befreien lassen. Die zusätzlichen Beiträge für Studentenwerk, Semesterticket und Verwaltungskosten sind hierbei nicht betroffen.

Auch nachzulesen in der Studienbeitragssatzung der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt unter § 6 Befreiungen

Inhaltsverzeichnis

Wann kann man sich befreien lassen?

Grundsätzlich müssen alle Studierenden der Hochschule den Semesterbeitrag zahlen, es gibt jedoch einige Sonderregelungen, bei denen man sich auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen von der Zahlung befreien lassen bzw. eine Rückzahlung beantragen kann.

Befreiung über einen bestimmten Zeitraum

(siehe auch Hinweise zur Gewährung einer Beitragsbefreiung und Antrag auf Befreiung)

  • beim Praxissemester ("Semester, in denen überwiegend oder ausschließlich eine für das Studienziel erforderliche berufs- oder ausbildungsbezogene Tätigkeit absolviert wird" (Art. 71 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BayHSchG))
  • bei Beurlaubung oder Auslandsstudium (siehe Härtefälle)
  • bei Erziehung eines Kindes bis vom alter von 10 Jahre oder eines behinderten Kindes
  • wenn die Eltern für mindestens 3 Kinder Kindergeld (oder eine ähnliche Leistung) erhalten können sich die Kinder vom Studienbeitrag befreien lassen - dem Kindergeldbezug sind gemeinnützige Leistungen (z.B. Wehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, ...) gleichgesetzt
  • "Ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind" (Art. 71 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BayHSchG)
  • besondere Härtefälle (finanzielle oder wirtschaftliche Gründe zählen nicht als Härtefall)
    • Schwerbehinderte werden je nach Grad der Behinderung voll oder teilweise befreit
    • für eine letzte Prüfungsleistung für das auf einer erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester (bei Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit muss eine Bestätigung für die Abgabe der Arbeit hinzugefügt werden
    • wenn man sich bis spätestes 2 Monaten nach Semesterbeginn exmatrikulieren oder beurlauben lässt
    • bei Zwangsexmatrikulation für das darauf folgende Semester (falls ein Widerspruch erfolglos bleibt)
    • bei einem Auslandsstudium über 3 Monate (13 Wochen)

Befreiung auf Antrag

  • bei Mitwirkung in einem Hochschulgremium länger als 12 Monate (wer genau betroffen ist bitte in der Betragssatzung nachlesen)
  • wer innerhalb der Regelstudienzeit + 1 Semester sein Studium abgeschlossen hat und zu den 7,5% der besten Studenten seines Studiengangs und Studienjahres gehört kann sich die Hälfte der Studiengebühren auf Antrag zurückerstatten lassen
  • wer von der Studienstiftung des Deutschen Volkes oder vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Leistungen erhält
  • für die Ausbildungsdauer an einer Bayrischen Elite-Akademie

weitere Informationen

  • Eine Befreiung ist nur möglich, wenn in der von der Fachhochschule festgesetzten Frist alle notwendigen Papiere (Antrag, Nachweise, Urkunden u.ä.) vorliegen.
  • Die Fristen für die Antragsstellung an der FH Würzburg sind 31.10. für das Wintersemester bzw. 30.04. für das Sommersemester. Falls der Antrag später eingeht wird er erst für das darauf folgende Semester berücksichtigt.
  • Ein Antrag auf Befreiung hat auf den Zahlungszeitpunkt keine Wirkung - es kann jedoch eine Rückerstattung beantragt werden.
  • Falls sich die Situation ändert die zur Beitragsbefreiung führte muss dies der Fachhochschule unverzüglich mitgeteilt werden.

Rückerstattung des Studienbeitrags

Da der Studienbeitrag bereits mit der Rückmeldung überwiesen wird und diese vor ablauf der Frist für die Beitragsbefreiung stattfindet, ist es möglich, dass man nachträglich von den Studienbeitrag befreit wird. In diesem Fall kann die Rückzahlung des Studienbeitrags beantragt werden.

Das Formular für die Rückerstattung ist hier erhältlich: Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages

(Wenn man bereits vor der Rückmeldung befreit ist wird der Studienbeitrag nicht in der Rückmeldung mit aufgeführt.)

Ansprechpartner

Kathrin Priester
Raum: N 401 d (4. Stock)
Telefon: (0931) 3511-393
eMail: priester@fh-wuerzburg.de



Doris Langer
Raum: N 401 d (4. Stock)
Telefon: (0931) 3511-392
eMail: langer@fh-wuerzburg.de



Weblinks

Studienbeitragssatzung der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt

Antrag auf Befreiung

Hinweise zur Gewährung einer Beitragsbefreiung

Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages

Ausführliche Erläuterung der Möglichkeiten zur Studiengebührbefreiung vom Bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Bearbeiter

--Christian Meier