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Die Bilanz ist eine gegliederte Gegenüberstellung aller am Bilanzstichtag in einem Unternehmen eingesetzten Werte nach ihrer Herkunft (Passiva) und ihrer Verwendung (Aktiva). Die Posten auf der Aktivseite geben Auskunft über das Vermögen, unterteilt nach Anlage- und Umlaufvermögen, die auf der Passivseite über das Kapital, unterteilt nach Eigen- und Fremdkapital.
Darstellung der Bilanz
Gemäß § 266 HGB ist eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch aufgestellte Bilanz wie folgt aufgebaut:
| Aktivseite | Passivseite
|
- Anlagevermögen
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
- Geschäfts- oder Firmenwert (GFW oder Goodwill);
- geleistete Anzahlungen;
- Sachanlagen
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
- technische Anlagen und Maschinen;
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
- Finanzanlagen:
- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
- Beteiligungen
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- Wertpapiere des Anlagevermögens;
- sonstige Ausleihungen.
- Umlaufvermögen
- Vorräte/Vorratsvermögen
- Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe;
- unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
- fertige Erzeugnisse und Waren;
- geleistete Anzahlungen.
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL);
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
- Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- sonstige Vermögensgegenstände;
- Wertpapiere
- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- eigene Anteile;
- sonstige Wertpapiere;
- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
- Rechnungsabgrenzungsposten
- (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
____________________________ (Bilanzsumme)
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- Eigenkapital
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklagen
- Gewinnrücklagen
- gesetzliche Rücklagen;
- Rücklagen für eigene Anteile;
- satzungsmäßige Rücklagen;
- andere Gewinnrücklagen;
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag,
- (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
- Rückstellungen
- Pensionsrückstellung|Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Steuerrückstellungen
- sonstige Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Anleihen, davon konvertibel;
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VLL), (V.a.L.L.);
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
- Rechnungsabgrenzungsposten
____________________________ (Bilanzsumme)
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Erleidet die Unternehmung einen so hohen Verlust, dass das Eigenkapital rechnerisch negativ wird, so wird der "Negativbetrag" als "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf Aktiv- oder Passivseite ausgewiesen.
(Quelle: Wikipedia)
Es wird hier zwischen Aktiv- und Passivseite unterschieden. Die Aktiva (linke Spalte) stellt dabei das Vermögen des Unternehmens dar, die Passiva das Kapital.
Die Bilanz dient als Basis für die Erfolgsermittlung, insofern dieser nicht schon über die Gewinn- und Verlustrechnung errechnet wurde.