Einkommen
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Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen. Steuerfreie Einkünfte zählen dabei nicht als Einkünfte. Der Artikel soll einen Überblick über die Thematik für das Praktikum verschaffen. Da es einen eigenen Berufszweig für diese Thematik gibt ist es Ratsam diesen bei Grenzfällen zu befragen.
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Allgemein
Rechtliche Grundlage für die Definition von Einkommen ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Beträge die zum Einkommen gehören sind in §2 des EStG geregelt. Steuerfreie Einkünfte in §3 des EStG.
Einkünfte
Einkünfte werden im §2 des Einkommensteuergesetz (EStG) definiert. Dabei wird im §2 Abs. 1 EStG definiert für welche Einkunftsquellen das EStG anwendbar ist. Welche Einkünfte aus den Bereichen dann genau als Einkünfte gelten, ist nach §2 Abs. 2, in den §13 bis 24 EStG bestimmt.
Grundsätzlich gelten alle Entgelte aus dem Praktikum während des Praxissemesters als Einkünfte abzgl. eines Pauschalbetrags für Werbungskosten in Höhe von 920 Euro (§9a EStG). Werbungskosten sind in §9 EStG bestimmt. Übersteigen die Werbungskosten den Pauschalbetrag kann die Differenz ebenfalls abgezogen werden.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist der für das BAföG und das Kindergeld relevante Betrag.
Steuerfreie Einkünfte
Steuerfreie Einkünfte sind Einkünfte die nicht zum Einkommen zählen. Genau bestimmt sind diese im §3 des Einkommensteuergesetz (EStG). Dazu gehören z.B. auch Reisekostenerstattungen.
Quellen
Weblinks
