Einzelunternehmung
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Einzelunternehmen können als kleinste wirtschaftliche Zelle angesehen werden, da sie dem Bürger auch ohne große finanzielle Rücklagen die Gründung eines Unternehmens ermöglichen. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber. Der Einzelunternehmer haftet als alleiniger Eigentümer seines Unternehmens für die Verbindlichkeiten grundsätzlich allein und unbeschränkt, d.h. auch mit seinem Privatvermögen. Die Eigenkapitalbasis ist durch die Höhe des Vermögens des Unternehmers beschränkt. Die Gründung erfolgt formlos, es muss jedoch der Name des Unternehmers im Firmenname enthalten sein. Bei der Einzelunternehmung erfolgt die einzige Möglichkeit zur Erhöhung des Eigenkapitals in der Gewinnthesaurierung (Selbstfinanzierung). Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Steuern werden über die Einkommenssteuer des Alleinunternehmers abgerechnet.
