Ertrag
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Allgemein wird der Ertrag als das Ergebnis der wirtschaftlichen Leistung bezeichnet.
Betriebswirtschaftlich bezeichnet der Ertrag eine Mehrung des Unternehmenserfolges durch einen Wertezugang, der durch die Erstellung (z. B. von Erzeugnissen oder innerbetrieblichen Leistungen), die Bereitstellung (z. B. von Kapital durch eine Bank) oder den Absatz (z. B. von Waren durch ein Handelsunternehmen) von Gütern entsteht. Sein Gegenbegriff ist Aufwand.
Volkswirtschaftlich gesehen handelt es sich in der Produktionstheorie um die erzeugte Produktionsmenge (Output). In der klassischen Volkswirtschaftstheorie gibt es die Ertragsarten Zins für Kapitalerträge, Lohn für Erträge durch Arbeit und Rente für Erträge durch Bodenwirtschaft.
Beispiel für eine Ertragsbuchung
Es wird eine Ausgangsrechnung für Handelswaren über 1000 Euro netto erstellt.
Forderungen 1160,- an Umsatzerlöse 1000,- Umsatzsteuer 160,-
Es gelten die üblichen Regeln für Skonti und Rabatte.
