Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kurz GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft.

Als juristische Person ist die GmbH selbständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Eine solche Firma kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Dabei wird sie von den Geschäftsführern als gesetzlichen Vertretern vertreten.

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Haftung

Die GmbH haftet für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber unbeschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen. Gesellschafter, die ihre Einlagen ordnungsgemäß erbracht und in der Folgezeit nicht gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften verstossen haben, haften regelmäßig nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH. Die Rechtsgrundlage ist das GmbH-Gesetz (GmbH-G).


Organe

  • Geschäftsführer:
    • laufende Geschäftsführung


  • Gesellschafterversammlung:
    • Feststellung des Jahresabschlusses
    • Verteilung des Gewinns
    • Bestellung, Abberufung und Entlastung des Geschäftsführers
    • Überwachung der Geschäftsführung


  • Aufsichtsrat:
    • für 4 Jahre gewählt
    • Überwachung der Geschäftsführung