Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Sie ist der Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs verschrieben und reglementiert und bekämpft daher vor allem die Anhäufung und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer.
Kernaufgaben
- Kartellverbote (Verbot und Kontrolle von Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen die eine Verhinderung, Einschränkung und Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Verbot von Vertikalvereinbarungen
- Verbot von Marktbeherrschung
- Fusionskontrolle
Neben dem nationalem ist gerade auch das europäische Kartellrecht (EGV) zu beachten. Dieses geht dem deutschen grundsätzlich vor und es verbietet wettbewerbshindernde Vereinbarungen oder Beschlüsse.
Literatur
- Peter Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 6.Auflage, ISBN 3-8252-2226-8
