Gewinn- und Verlustrechnung
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Die Gewinn- und Verlustrechnung(GuV) wird auch Ergebnis- oder Erfolgsrechnung genannt. Sie gibt Auskunft über den unternehmerischen Erfolg eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum. Sie beinhaltet eine tabellarische Gegenüberstellung aller Erfolgs- und Aufwandsquellen eines Unternehmens. Der daraus entstehende Differenzbetrag wird Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag genannt. Zusammen mit der Bilanz bildet die GuV den einfachen Jahresabschluss. Aufgrund diesem lässt sich somit ein guter Überblick über den Zustand eines Unternehmens gewinnen.
Bedeutung der Gewinn- und Verlustrechnung
Der Hauptzweck der Gewinn- und Verlustrechnung besteht darin, wichtige Ergebnisquellen wie "Umsatzerlöse" und "Aufwendungen für Waren" offenzulegen und nachzuweisen, nicht dagegen das zahlenmäßige Ergebnis zu ermitteln. Dieses wird betraglich als eine Eigenkapitalveränderung bereits in der Bilanz ermittelt und in diesem Instrument zweckmäßigerweise offen ausgewiesen.
Gliederung
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Aktiengesellschaften und Unternehmen einiger besonderer Wirtschaftszweige vorgeschrieben; ansonsten ist die Form im wesentlichen frei. Vgl. §275 HGB
1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands zu fertigen und unfertigen Erzeugnissen
3. andere aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,
davon für Altersversorgung
7. Abschreibungen:
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf
aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft
üblichen Abschreibungen überschreiten
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Erträge aus Beteiligungen,
davon aus verbundenen Unternehmen
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
davon aus verbundenen Unternehmen
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus verbundenen Unternehmen
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
davon an verbundene Unternehmen
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
15. außerordentliche Erträge
16. außerordentliche Aufwendungen
17. außerordentliches Ergebnis
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
19. sonstige Steuern
20. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
