Handelsgesetzbuch
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Das Handels Gesetzbuch, ist in Ergänzung zum BGB gesehen. Es regelt speziell die Rechtsgeschäfte ’’’zwischen’’’ Kaufmännern, um so eine Beschleunigung der Rechtsgeschäfte zu erreichen.
In den ersten Abschnitt, wird der Kaufmann genauer beschrieben. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, findet das HGB Anwendung. Sie sind also wie eine Tür mit Wächter zu verstehen.
Weblinks
- HGB bei Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
