Hauptwohnsitz
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Der Hauptwohnsitz ist laut §12 Melderechtsrahmengesetz (MGRR) „...die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“ . Dieser wird auch Hauptwohnung oder Erstwohnsitz genannt. Besitzt man mehr als einen Wohnsitz, so werden alle weiteren Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz genannt.
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Rechtliche Grundlage...
... auf Bundesebene
Wer in der Bundesrepublik eine Wohnung bezieht, muss sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melderechtlich erfassen lassen. Hierzu verpflichtet das Melderechtsrahmengesetz. Ein bundeseinheitliches Meldegesetz wird in naher Zukunft die Ländergesetze ablösen.
... auf Länderebene
Für die Bundesländer gibt es aktuell eigene Meldegesetze, deren Rahmen durch das Melderechtsrahmengesetz vorgegeben ist. In Bayern gilt z.B. das bayerische Meldegesetz (MeldeG).
Auswirkungen beim Wechsel des Hauptwohnsitzes
BAföG
Beim BAföG ist es nur wichtig, das der Wohnsitz am Ausbildungsort bezogen wird.
Kindergeld
Der Wohnsitz hat keinerlei Auswirkungen auf das Kindergeld.
Wahlrecht
Allgemein gilt in der Bundesrepublik Deutschland als Wahlort der Ort des Hauptwohnsitzes. In Bayern ist auf formellen Antrag eine Kommunalwahl am Nebenwohnsitz moglich, sollte dort der Schwerpunkt der Lebensbeziehung liegen. Alle anderen Wahlen können nur am Hauptwohnsitz, gegebenenfalls per Briefwahl, erledigt werden.
KFZ
In der Bundesrepublik Deutschland muß ein Auto an dem Wohnsitz angemeldet sein, wenn der „... regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt“ (StVZO, §27) wird.
Benötigte Unterlagen
| Formular | Beschreibung |
| Anmeldung bei der Meldebehörde (Onlineformulare) | Dient zum Anmelden des Haupt- oder Nebenwohnsitzes am entsprechenden Wohnort |
| Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (Onlineformulare) | Dient zur Anmeldung eines weiteren Wohnsitze |
| Anmeldung bei der Meldebehörde – Umzugsmeldung (Onlineformulare) | Dient zur Neuerfassung der Anschrift beim Umzug innerhalb des Zuständigskeitsbereichs der Meldebehörde |
| Abmeldung bei der Meldebehörde (Onlineformulare) | Dient zum Abmelden einer Haupt- oder Nebenwohnung (allerdings ist die Abmeldepflicht größtenteils entfallen, notwendig ist die Abmeldung immer dann, wenn ein Wegzug ins Ausland erfolgt). |
| Personalausweis oder Reisepass (Onlineformulare) | Dient zur Identifizierung des Antragstellers |
BĂĽrgerservice Online
Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen lassen sich nur wenige Behördengänge online abwickeln. Hnweise und Hilfen dazu gibt es dazu im Portal der Stadt Würzburg (www.wuerzburg.de) unter den Menüpunkten Verwaltung & Politik - Bürgerbüro.
Anreize fĂĽr Wechsler
Die Anreize, die Städte Ihren neuen Bürgern zum Anmelden des Hauptwohnsitzes bieten, sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In den meisten Fällen kooperieren die Städte und Kommunen mit der vor Ort angesiedelten Wirtschaft um entsprechende Angebote zu erstellen. Dies reicht von Gutscheinen über Sachgegenstände bis hin zu bestimmten Geldbeträgen.
Hauptwohnsitz in WĂĽrzburg
Das Einwohnermeldeamt WĂĽrzburg unternimmt einige Anstengungen, um NeubĂĽrger zum Anmelden des Hauptwohnsitzes in Ihrer Stadt zu bewegen:
- BegrĂĽssungsscheckheft mit Gutscheinen
- Stadtplan von WĂĽrzburg
- Adressenheft "Wegweiser"
- Keine Anmelde- bzw. UmmeldegebĂĽhren
- Keine Zweitwohnsitzsteuer
Außerdem gibt es eine Aktion „Hauptwohnung für Studierende“:
- Studierende erhalten für zwei Semester einen Bonus von jeweils 30,- € auf das Semsterticket. Dieser Bonus muß per „Antrag auf teilweise Erstattung der Kosten für das Semesterticket“ innerhalb des betreffenen Semesters mit entsprechendem Nachweis (Immatrikulation) gestellt werden.
Weblinks / Quellen
- Melderechtsrahmengesetz
- Bayerisches Meldegesetz (MeldeG)
- Herr Karl-Heinz Schwenkert, Sachgebietsleiter
- Stadt WĂĽrzburg
- Allgemeine Meldeangelegenheiten
- STVZO
Formulare
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