Inventur

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ist die Mengen- und wertmäßige Erfassung aller körperlichen Vermögensgegenstände durch zählen, messen oder wiegen. Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben und muss einmal im Jahr durchgeführt werden. Grundsätzlich ist die Inventur zum Ende des Geschäftsjahres durchzuführen, was im Normalfall dem 31.12. entspricht. Die Bewertung der Waren erfolgt nach dem Anschaffungspreis, beschädigte Güter können niedriger bewertet werden.


Inventurarten Beschreibung Vor- und Nachteile
Stichprobeninventur Wertmäßig große Artikel werden normal gezählt. Der Inventurwert des restlichen Lagerbestandes wird hochgerechnet anhand einiger weniger Stichproben. Die Erstellung des Inventars geschieht mittels mathematischer Verfahren. + Geringer Aufwand

- 5% des Bestandes >= 40% des Lagerwertes

- EDV-Lagerbuchführungs-System notwendig

Permanente Inventur Bestandsaufnahme zu beliebigen Zeitpunkt möglich. Am Besten wenn Bestand = 0. Die Bestände dann bis zum Bilanzstichtag fortgeführt + Keine Betriebsunterbrechung

+ Mehrfachprüfung teurer Teile

+ Geringer Aufwand

+ Geschultes Personal mit der Inventur beschäftigt

- EDV-Lagerbuchführungs-System notwendig

Stichtagsinventur Zählen, Messen und Wiegen zum Bilanzstichtag. Dabei ist ein Spielraum von 10 Tagen gegeben - Betriebsunterbrechung

- Ungeschultes Personal mit der Inventur beschäftigt => Zählfehler


Weblinks