Körperschaften

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Eine Körperschaft ist eine mitgliedschaftlich verfaßte und unabhängige, vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation. Privatrechtliche Körperschaften sind z.B. der Verein, die Aktiengesellschaft oder die GmbH, Körperschaften des öffentlichen Rechts sind u.a. der Staat und die Gemeinden

Privatrechtliche Körperschaften

Hierzu zählen z.B. Aktiengesellschaften, Vereine, die GmbH u.v.m.

Körperschaften des öffentlichen Rechts

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Individualität als Rechtssubjekt nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt.

Hierzu zählen z.B. die Universitäten, Gemeinden oder auch Ärzte-, Apotheker-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammern , diese nehmen öffentliche Aufgaben wahr, besitzen abgeleitete Hoheitsgewalt und unterliegen der Aufsicht des Staates.

Literatur