Kapitalgesellschaft
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Die Kapitalgesellschaft ist eine Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels.
Anders als bei einem Personengesellschaft handelt es sich bei einer Kapitalgesellschaft um ein körperschaftliches Gebilde, d.h. eine Kapitalgesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, die sogenannten juristische Person. Grundlage für das wirtschaftliche Handeln ist dabei das Grundkapital der Gesellschaft, das bei der Gründung eingebracht wird und später auch verändert werden kann. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet grundsätzlich nur die Kapitalgesellschaft, mit ihrem Vermögen, also nicht der oder die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (= Haftungsbeschränkung). Ist das rückgelegte Grundkapital verbraucht erleidet die Kapitalgesellschaft eine Insolvenz.
Formen der Kapitalgesellschaft
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es:
