Kindergeld
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Das Kindergeld ist eine staatliche Zahlung zur Existenzsicherung von Kindern. Sie wird über die Familienkassen der einzelnen Agenturen für Arbeit an die Erziehungsberechtigten ausgeschüttet. Dieser Artikel soll nun den Kindergeld-Anspruch für Studenten verdeutlichen.
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Allgemein
Rechtsgrundlagen des Kindergeldes sind das Einkommensteuergesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Anspruch auf Kindergeld haben die Erziehungsberechtigten, nicht das Kind selbst. Dieser Anspruch kann von den Eltern an das Kind abgetreten werden. In Besonderen Fällen, wie z.B. Vollweisen, hat das Kind direkt Anspruch auf das Kindergeld.
Voraussetzungen
Ein ordentlich eingeschriebener Student gilt als „Kind in Ausbildung“. Ist es unverheiratet besteht ein Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Durch Wehrdienst, Zivildienst oder einen freiwilligen sozialen Jahr kommt es zu einer Anhebung der Altersgrenze um dessen Dauer. Steigt das Einkommen des Kindes über 7680 Euro im Kalenderjahr (Stand 2007) entfällt der Anspruch für das eine Kalenderjahr vollständig. Für behinderte Kinder besteht der Anspruch über die Altergrenze hinaus.
Wegfall des Anspruchs
Durch verlassen der Hochschule gilt ein Kind nicht mehr als "Kind in Ausbildung" und hat somit zunächst keinen weiteren Anspruch auf Kindergeld. Dabei sinkt die Einkommensgrenze um ein 1/12 für jeden Monat ohne Anspruch. Besteht in einem Kalenderjahr nur an 3 Monaten Anspruch auf Kindergeld sinkt die Einkommensgrenze für das gesamte Kalenderjahr um 3/12. Somit sinkt die Grenze auf 9/12 von 7680 Euro = 5760 Euro.
