Kommanditgesellschaft
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Eine Kommanditgesellschaft, kurz KG (franz.: commandite, Geschäftsanteil) ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Bei der KG gibt es zwei unterschiedliche Charakteristika von Gesellschaftern
- die Komplementäre
- die Kommanditisten
Komplementäre
Die Komplementäre haften den Gläubigern persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben ganz oder zum Teil von jedem Komplementär fordern, bis sie vollständig erfüllt ist. Die Komplementäre vertreten die KG nach aussen. Die Geschäftsführung liegt ebenfalls bei einem oder mehreren Komplementären. Wer sich an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, haftet für die zum Zeitpunkt des Eintritts bestehenden Schulden. Ausgeschiedene Gesellschafter haften noch 5 Jahre nach dem Austritt für Verbindlichkeiten, die im Zeitpunkt des Ausscheidens begründet waren.
Kommanditisten
Weniger Risiko hingegen, tragen die sogenannten Kommanditisten. Sie haften nur auf den Betrag einer bestimmten Hafteinlage, die im Handelsregister eingetragen werden muss. Der Kommanditist vertritt die Firma normalerweise nicht nach aussen und ist nicht Teil der leitenden Geschäftsführung, ist jedoch gegenüber dem Komplementär berechtigt, die Mitteilung des Jahresabschlusses in schriftlicher Form zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht in die Handelsbücher und Geschäftspapiere zu prüfen.
