Marktwirtschaft
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Die Marktwirtschaft bezeichnet ein arbeitsteilig organisiertes Wirtschaftssystem, dessen bedeutendster Aspekt das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage auf freien Märkten ist.
Die Marktwirtschaft grenzt sich damit von der Subsistenzwirtschaft ab, bei der die Produktion nur direkt für den eigenen Bedarf und nicht zum Zweck des Austausches stattfindet. Im Gegensatz zur Zentralverwaltungswirtschaft plant in der Marktwirtschaft jedes Wirtschaftssubjekt prinzipiell für sich selbst.
Elementar für eine hoch entwickelte Marktwirtschaft ist ein funktionierendes Tauschmittel (Geld), welches den indirekten Austausch von Waren und Dienstleistungen (Ware gegen Geld, Geld gegen andere Ware) gegenüber einem einfachen Tauschhandel (Ware gegen andere Ware) erst ermöglicht.
Freie Marktwirtschaft
Im Modell der freien Marktwirtschaft, das von Adam Smith (1723-1790) beschrieben wurde, werden Produktion wie Konsum über den Markt gesteuert. Staatliche Eingriffe in die Wirtschaft finden nicht statt. Smith ging davon aus, dass die Selbstorganisation (unsichtbare Hand) des Marktes dafür sorge, dass jeder Mensch, der seinen Nutzen verfolgt, zum Wohl der gesamten Gesellschaft beiträgt, selbst ohne dies zu wollen. Als weitere Grundlage gilt die Theorie des rationalen Handelns von Max Weber. Danach liegt den Handlungen des Menschen ausschließlich ein Zweck-Mittel-Kalkül zugrunde.
Merkmale der freien Marktwirtschaft sind:
- Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit, Recht auf freie Berufswahl und Privateigentum
- freie Preisbildung, der Preis eines Produktes wird durch Angebot und Nachfrage geregelt
- der freie Marktzugang für Konsumenten und Produzenten ermöglicht eine effiziente (pareto-optimale) Verteilung von Gütern und Ressourcen
- freier Wettbewerb. Die Konkurrenz der Unternehmen trägt zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses und der Qualität bei.
Soziale Marktwirtschaft
Zur Abgrenzung einer sozialverantwortlichen Form der Marktwirtschaft von deren reiner Ausprägung wurde der Begriff Soziale Marktwirtschaft 1947 von dem Ökonomen Alfred Müller-Armack geprägt. Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird diesem Begriff zugeordnet.
Die soziale Marktwirtschaft (manchmal auch als Gegenstück zum Manchester-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts „Rheinischer Kapitalismus“ genannt) wurde in den 1950er Jahren unter Konrad Adenauers Regierung durch den ersten Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard als Alternative zu dem von der SPD geforderten Sozialismus entworfen.
Geistige Väter der Idee waren Franz Oppenheimer und nach dem Zweiten Weltkrieg Walter Eucken, Franz Böhm, Alfred Müller-Armack sowie Ludwig Erhard.
Ludwig Erhard ging - ganz im Sinne Franz Oppenheimers - davon aus, dass eine „wirklich freie“ Marktwirtschaft immer auch sozial wäre. Damit eine Marktwirtschaft wirklich frei sei, müsse sie, so z.B. Walter Eucken, frei sein von Machtkonzentrationen und Zugangshürden, die einer ungehinderten wirtschaftlichen Betätigung des Einzelnen entgegenstehen. Wenn es jedem, der Güter vom Markt nehmen will, gelingt, durch eigene produktive Tätigkeit Tauschwerte anzubieten, dann wird das Maximum des möglichen Wohlstandes erreicht.
Insofern schließt sich Erhard Adam Smith und den Nationalökonomen des 19. Jahrhunderts an, die von dem eigennützigen Handeln des freien Individuums eine Steigerung der produktiven Motivation erwarteten. Allerdings müsse eine Wirtschaftsordnung dafür sorgen, dass die Vormachtstellung Einzelner die Produktivität der Vielen nicht behindere. Konzerne und marktbeherrschende Stellungen gefährden in dieser Interpretation das Funktionieren der Marktwirtschaft und müssen unterbunden, zumindest aber staatlicher Kontrolle unterstellt werden. Der Begriff Soziale Marktwirtschaft bezeichnet in der Sicht Erhards daher eine Marktwirtschaft mit implementierten Systemregeln, die das Handeln des Einzelnen in solche Bahnen lenkt, dass das Gesamtsystem bei maximal möglicher Freiheit automatisch soziale Resultate hervorbringt.
Ziel ist also die Vereinbarkeit größtmöglicher Freiheit mit sozialer Gerechtigkeit, also eine Marktwirtschaft, bei der der Staat mit einem Sozialstaat aushilft.
Erhard musste nicht nur außerhalb seiner eigenen Partei, der CDU, jahrelang für die Umsetzung der Idee einer nicht staatlich gelenkten Allokation von Waren und Dienstleistungen kämpfen - obwohl anfangs längst nicht alle Preise auf einmal freigegeben worden sind. Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, das am 1. Januar 1958 in Kraft trat, wurde in Deutschland eine zentrale Forderung der Sozialen Marktwirtschaft umgesetzt. Wichtige Schritte in Österreich waren beispielsweise Kartellverbote und Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb.
Um 1960 war die zunächst heftige Kritik an der sozialen Marktwirtschaft versiegt. Die Marktwirtschaft hatte ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt, und die Devise „Wohlstand für alle“ von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard schien keine Utopie mehr zu sein: Das enorme Wirtschaftswachstum der fünfziger Jahre ermöglichte zugleich die Eingliederung der Flüchtlinge und Heimatvertriebenen sowie den Ausbau der Sozialpolitik. Immerhin meinten Ende 1963 über 62 % der Deutschen, es ginge ihnen „im Moment am besten“.
Das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft ist in vielen Industriestaaten weitgehend unumstritten ist und hat in Deutschland z.B. mit der Sozialstaatsgarantie Niederschlag im Grundgesetz gefunden. Allerdings bestehen gravierende Unterschiede in den Auffassungen über die konkrete Ausrichtung der Wirtschaftspolitik, vor allem zwischen den Vertretern der Angebotspolitik und Keynesianern.
Quelle: [[1]]
