Nutzungsrecht
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Das Nutzungsrecht ist ein nicht notwendigerweise ausschließliches Recht, Sachen und Rechte zu nutzen und kann in ausschließliches und einfaches Nutzungsrecht unterschieden werden.
Ausschließliches Nutzungsrecht
Hierbei überträgt der Urheber (fast) alle Nutzungsrechte an einen anderen, welcher sich dann fast genauso verhalten kann wie der Urheber selbst. Damit ist auch die Nutzung Dritter ausgeschlossen und keine weitere Lizenzvergabe möglich. Auch der Urheber verliert dabei sein Nutzungsrecht. Das Werk darf jedoch ohne Zustimmung des Urhebers nicht verändert werden.
Einfaches Nutzungsrecht
Hierbei überträgt der Urheber nur fest geregelte Nutzungsrechte mithilfe von Lizenzen an jemand anderen.
Der Urheber hat somit sehr gute Möglichkeiten über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen. Z.B. kann er die Nutzung auf nur ein Medium beschränken oder auch örtlich begrenzen.
