Offene Handelsgesellschaft

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Eine offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Für die Gründung einer OHG wird kein bestimmtes Mindestkapital benötigt. Die Aufteilung des Gewinns bzw. Verlusts regelt der sogenannte Gesellschaftervertrag.


Haftung

In einer offenen Handelsgesellschaft haften die Gesellschafter mit voller Einlage und zusätzlich mit dem Privatvermögen, dadurch werden zwar schneller Darlehen von Geldinstituten akzeptiert (aufgrund der vollen Haftung -> relativ niedriges Risiko für Banken), das Risiko der privaten Pleite bei Insolvenz und/oder Geschäftsaufgabe ist jedoch enorm höher als zum Beispiel bei einer GmbH. Die Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB).