Personengesellschaft
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Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gesellschaft zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes. Die Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Mitgliedschaft ist nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich.
Haftung
Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt sowohl mit dem Vermögen der Gesellschaft sowie mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmen bilden hier Kommanditisten bei einer Kommanditgesellschaft, deren Haftungssumme auf die von ihnen geleistete Kapitaleinlage beschränkt ist.
Mögliche Arten der Personalgesellschaften
Zu den typischen Personengesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland zählen:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- die Kommanditgesellschaft (KG)
- die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe)
Weniger verbreitet sind dagegen,
- die stille Gesellschaft
- die Reederei
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
