Personengesellschaften

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Zu den Personengesellschaften zählen

  • die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartG, s. Freie Berufe)
  • die Kommanditgesellschaft (KG)


Inhaltsverzeichnis

Charakteristika

Charakteristisch für diese Unternehmensformen ist

  • dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften
  • kein Mindestkapital aufbringen müssen
  • und nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens sind

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Die GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt, ist die einfachste Verbundsform von Partnern, die jeweils auch unterschiedlichen Tätigkeiten nachgehen können. Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten. Zwar sind keine Formalitäten nach außen notwendig, ein schriftlicher Vertrag über das Innenverhältnis sollte aber unbedingt abgeschlossen werden. Ansonsten können Auseinandersetzungen schnell existenzgefährdend für die Gesellschaft werden. Eine GbR kann nicht als "GbR" ins Handelsregister eingetragen werden und ist keine eigene Rechtspersönlichkeit. Deswegen darf auch hier nicht von einer "Firma" gesprochen werden.

Offene Handelsgesellschaft

Durch einen Eintrag ins Handelsregister wird aus einer GbR eine OHG. Ab einem Jahresumsatz über 350 000 Euro (Zahl gilt für 2004) besteht die Pflicht zum Handelsregistereintrag zur OHG. Allgemein genießt die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die im Handelsregister eingetragen ist, ein höheres Ansehen. Sie genießt auch bei Banken eine höheres Ansehen als eine GmbH, weil die Gesellschafter neben ihrem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen haften, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart wurde. Eine OHG ist buchführungspflichtig und kann als Firma tituliert werden.

Kommanditgesellschaft

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) schließen sich ein Unternehmer (Komplementär) und ein Teilhaber (Kommanditist) zusammen. Letzerer beteiligt sich nur finanziell an der Gesellschaft, während der Komplementär die Geschäfte allein führt und persönlich uneingeschränkt, wie bei der OHG, haftet. Der Kommanditist ist nur mit seiner Einlage haftbar. Die Rechtsform ist besonders bei Familienunternehmen beliebt.


Weitere Formen

Literatur

Links

Ratgeber Personengesellschaften