Rechtsform

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Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form wirtschaftlich tätig wird.

In Deutschland lässt sich die Rechtsform in die Bereiche Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, Einzelunternehmen oder Personengesellschaft unterteilen.

Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens zählt zu den langfristig wirksamen unternehmerischen Entscheidungen, da es die Eigentumsverhältnisse, die Entscheidungsfindung und die Risikoverteilung eines Unternehmens festlegt. Insbesondere finden sich Regelungen hinsichtlich des Grundkapitals, der Anzahl und Verpflichtungen der Gesellschafter, der Geschäftsführungsbefugnisse oder bestimmter Publizitätspflichten. Es ist ebenfalls festgelegt, dass die Rechtsform im Firmennamen der Unternehmung ausgedrückt wird. Dies dient als Information für diejenigen, die mit dem entsprechenden Unternehmen eine Geschäftsverbindung aufbauen wollen.

Die Frage, welche Rechtsform die wirtschaftlich zweckmässigste ist, stellt sich hauptsächlich bei der Gründung eines Betriebes, aber auch bei grundlegenden Änderungen, wie z.B. persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Art, besteht die Möglichkeit in eine andere Rechtsform zu wechseln. In einem solchen Fall spricht man von einer Umwandlung!