Studienbeitragsdarlehen

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Studierende haben die Möglichkeit den Studienbeitrag durch ein Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren. Dieses Darlehen wird zu günstigen Konditionen von der KfW-Förderbank angeboten. Es deckt nur den Studienbeitrag, weitere Beiträge wie Studentenwerksbeitrag oder Semesterticket müssen weiterhin vom Studierenden getragen werden.

Inhaltsverzeichnis

Darlehensberechtigung

Das Darlehen können nur

  • Deutsche und deren Angehörige
  • BĂĽrger der Europäischen Union und deren Angehörige
  • Ausländer, die an einer deutschen Schule ihre Hochschulberechtigung erlangt haben

in Anspruch nehmen. AuĂźerdem muss der Darlehensnehmer an einer Bayerischen Hochschule immatrikuliert und beitragspflichtig sein.

Das Einkommen der Eltern hat keinen Einfluss auf die Gewährung des Darlehens.

Mit dem Vollenden des 40. Lebensjahres erlischt die Berechtigung. Stichtag ist hier der letzte Tag des Wintersemesters, das in diesem Kalenderjahr endet.

Die Berechtigung erlischt nicht, wenn das Studienfach gewechselt wird. Allerdings wird die Zeit angerechnet, die bereits in Anspruch genommen wurde.

Antrag

Das Darlehen wird in mehreren Schritten beantragt.

Zuerst gibt man auf der Homepage der KfW Förderbank seine Daten für den Antrag ein. Unter anderem die Hochschule, an der man eingeschrieben ist, die Höhe des Semesterbeitrags und der Beginn der Auszahlung. Dieser Antrag wird bei der KfW sechs Monate gespeichert und kann in dieser Zeit noch verändert werden.

Der ausgedruckte Antrag muss dann bei der Hochschule eingereicht werden. Hier wird die erforderliche Legitimation durchgeführt. Dazu muss man einen amtlichen Ausweis, am besten einen Personalausweis, und eine eidesstattlichen Erklärung mitbringen und den Antrag in Gegenwart des Sachbearbeiters unterschreiben. Vorher unterschriebene Anträge werden nicht angenommen! Die Hochschule leitet dann den Antrag an die KfW weiter. Nachdem diese den Antrag geprüft hat erhält man mehrere Schreiben.

Das erste enthält die Zusage der KfW samt Vertragsnummer. Diese wird für den Zugang zum Kundenbereich im Internet benötigt. Das zweite Schreiben enthält die PINs. Aus Sicherheitsgründen werden diese vom Zugang getrennt versendet. Diese PINs werden für Mitteilungen und Änderungen verwendet.

Wenn das Darlehen gewährt wird erfolgt kein Eintrag bei der Schufa. Auch eine Bonitätsprüfung wird nicht durchgeführt. Für den Abschluss des Kreditvertrags ist ebenfalls keine Abschlussgebühr fällig. Es ist auch nicht erforderlich das Darlehen im nächsten Semester erneut zu beantragen.

Das Darlehen wird pro Studierenden nur einmal gewährt. Wenn man an mehreren Hochschulen eingeschrieben ist, wird nur ein Studienbeitrag von Darlehen abgedeckt, der andere muss selber getragen werden.

Auszahlung

Die Auszahlung des Semesterbeitrags wird direkt zwischen der KfW und der Hochschule abgewickelt. Es wird kein Geld an den Darlehensnehmer ausbezahlt. Über die Höhe der gezahlten Beträge kann man sich jederzeit auf der Homepage der KfW informieren.

Das Darlehen wird generell nur zehn Semester lang ausgezahlt. Auf Antrag kann dieser Zeitraum aber um vier Semester verlängert werden. Dafür ist eine Bestätigung der Hochschule notwendig. Der Darlehensnehmer hat aber zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Auszahlung zu unterbrechen. Dies muss aber spätestens zwei Wochen vor der Auszahlung geschehen.

Sollte man nachträglich von der Beitragspflicht befreit werden, dann wird der Semesterbeitrag von der Hochschule wieder an die KfW zurückgezahlt und der Betrag dem Darlehenskonto gutgeschrieben.

RĂĽckzahlung

Nach der letzten Auszahlung des Studienbeitrags beginnt die Rückzahlungsphase. Das ist in der Regel der Abschluss des Studiums, kann aber auch das Erreichen der Altersgrenze oder der Verlust der Berechtigung sein. Die Bank schlägt dann einen Tilgungsplan vor. Dieser geht von einer tilgungsfreien Karenzzeit von 18 Monaten und einer Laufzeit von 10 Jahren aus, in denen das gesamte Darlehen mit Zinsen zurückgezahlt wird.

Während der Auszahlung und während der Karenzzeit laufen Zinsen auf. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am sogenannten 6-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate), dem Zinssatz mit dem sich Banken untereinander Geld leihen. Der Wert wird zu jedem Semesterbeginn erneut festgelegt. Als Sicherheit für den Darlehensnehmer wird aber zusätzlich auch ein Höchstzinssatz vereinbart, der sicherstellt, dass auch bei höheren EURIBOR-Werten nicht zu viele Zinsen anfallen. Einen Mindestsatz gibt es aber nicht.

Über das Internetportal der KfW kann die Karenzzeit auf bis zu 6 Monate verkürzt werden. Auch der Zeitraum der Rückzahlung und wie die Zinsen bezahlt werden sollen kann hier festgelegt werden. Man hat bei der Zinsen die Wahl, ob man sie auf einen Schlag mit der ersten Rate bezahlt oder sie auf das Darlehen anrechnen lässt. Die Zinslast ist in beiden Fällen gleich hoch, nur die Ratenhöhe ist unterschiedlich.

Die Rate darf 20 € pro Monat nicht unterschreiten und der Zeitraum nicht länger als 25 Jahre sein. Die KfW bietet dazu auch einen Tilgungsrechner an, mit dem verschiedene Szenarien durchgespielt werdern können.

Die KfW erlaubt auch die außerplanmäßige Tilgung des Darlehens. Jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres kann das geschehen. Für Sondertilgungen werden keine zusätzlichen Kosten fällig.


Änderungen

Änderungen, die das Darlehen betreffen, werden nur über das Internetportal der KfW abgewickelt. Dazu werden die Zugangsdaten und die PINs, die mit der Bestätigung verschickt werden, benötigt.

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet die KfW über jede Änderung zu informieren. Z.B. Aussetzungen des Beitrags während Urlaubs- oder Praktikumssemestern, aber auch Abbruch/Beenden des Studiums.

Wird das Studium auĂźerhalb Deutschlands fortgesetzt, dann erlischt die Berechtigung. Die RĂĽckzahlung kann aber bis zum Abschluss des Studiums ausgesetzt werden. Dies muss auch mitgeteilt werden.

Tipps und Tricks

  • Bei Antragsstellung auf Datum achten
Die KfW schaltet die Onlineantragsformulare für das nächste Semester erst ab einem bestimmten Datum frei. Davor ist es nicht möglich für das kommende Semester einen Antrag auszufüllen.
  • Antrag darf nicht unterschrieben vorgelegt werden
Der Sachbearbeiter muss bestätigen, dass die Unterschrift echt ist (Legitimation). Deshalb muss der Antrag vor Ort unterschrieben werden.
  • Personalausweis mitbringen
Für die Legitimation kann eigentlich jeder Ausweis verwendet werden. Aber nur der Personalausweis enthält auch die Information wo man gemeldet ist. Wenn man einen Reisepass vorlegt, muss zusätzlich eine Meldebescheinigung beigebracht werden.
  • Eidesstattliche Erklärung
Mit der eidesstattlichen Erklärung bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Auch diese muss mit dem Antrag abgegeben werden. Stellt es sich heraus, dass bewusst oder unbewusst falsche Angaben gemacht wurden, kann das durch diese Erklärung unter Strafe gestellt werden. Eine entsprechende Belehrung ist auf dem Formular zu finden.

Ansprechpartner

Kathrin Priester
Raum: N 401 d (4. Stock)
Telefon: (0931) 3511-393
eMail: priester@fh-wuerzburg.de



Doris Langer
Raum: N 401 d (4. Stock)
Telefon: (0931) 3511-392
eMail: langer@fh-wuerzburg.de



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