Studienkredit
aus www.iwiki.de, der freien Wissensdatenbank
Der KfW-Studienkredit (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums.
Inhaltsverzeichnis |
Bedingungen für die Förderung
- Gefördert werden volljährige Studenten, die zum Beginn der Förderung nicht älter als 30 Jahre sind.
- Wird die Förderung während des laufenden Studiums beantragt, erhöht sich die Altersgrenze um die Dauer des bereits absolvierten Studiums.
- Bei dem zu fördernden Studium muss es sich um ein Erststudium handeln. Dabei gilt der aufbauende Masterstudiengang auch noch als Erststudium.
- Der Student muss an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sein. Dabei muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln.
- förderberechtigt sind
- deutsche Staatsbürger/-innen und deren Familienangehörige
- alle Staatsbürger/-innen der EU, die sich seit mind. 3 Jahren in Deutschland aufhalten, und deren Familienangehörige
- zu den Familienangehörigen zählen Kinder, Ehepartner und deren Kinder
Darlehnsverlauf
Die Laufzeit des Förderungskredits kann max. 33 Jahre und 6 Monate betragen und setzt sich aus den 3 folgenden Phasen zusammen.
1.Auszahlungsphase
Die Auszahlungsphase lässt sich je nach Wunsch von 1 bis zu 10 Semestern festlegen. Sie kann um weitere 4 Semester verlängert werden, wenn die Hochschule bestätigt, dass in dieser Zeit der Abschluss erreicht wird.
Der monatliche Auszahlungsbetrag kann dabei zwischen 100,00 € und 650,00 € festgelegt werden. Dadurch ist eine maximale Kreditsumme von 54.600 € möglich. Die Auszahlung erfolgt im Voraus zum Monatsanfang.
Jeweils zum 1.April bzw. zum 1.Oktober kann sowohl die Länge der Auszahlungsphase, als auch die Höhe des Auszahlungsbetrages neu festgelegt werden.
Da die Zinsen schon während der Auszahlungsphase fällig sind, werden diese von dem monatlichen Auszahlungsbetrag abgezogen. Dadurch verringert sich die Auszahlung.
Nach Vorlage eines Leistungsnachweises kann ein Zinsaufschub beantragt werden. Dadurch wird der volle Betrag monatlich ausgezahlt, die Zinsen der Kreditsumme zugerechnet, wodurch sich der gesamte zurückzuzahlende Betrag erhöht.
Der Leistungsnachweis ist ohnehin spätestens nach dem fünften Semester zum 31.März bzw. 30.September einzureichen. Weiterhin muss jedes Semester die neue Immatrikulationsbescheinigung eingereicht werden.
2.Karenzphase
Die Karenzphase ist die Zeit nach der Auszahlungsphase, in der noch keine Tilgungszahlungen zu leisten sind. Zinszahlungen mĂĽssen jedoch trotzdem geleistet werden, wenn kein Zinsaufschub beantragt wurde.
Die Dauer dieser Phase kann zwischen 6 und 23 Monaten festgelegt werden. Auch hier ist es möglich, während der Phase die Laufzeit zum 1.April bzw. 1.Oktober nach Wunsch anzupassen.
3.RĂĽckzahlungsphase
Die Tilgungsdauer kann bis zu maximal 25 Jahren betragen. In der Regel schlägt die KfW-Förderbank eine Tilgungsdauer von 10 Jahren vor. Die Anpassung der Dauer der Rückzahlungsphase kann jeweils zum 1.April bzw. 1.Oktober erfolgen. Durch die Änderung der Tilgungsdauer kann die Höhe der monatlichen Tilgung an die eigenen Einkommensverhältnisse angepasst werden.
Außerplanmäßige (Teil-)Rückzahlungen sind ebenfalls immer zum 1.April bzw. zum 1.Oktober möglich.
Im Gegensatz zum BAföG hat eine Darlehnsrückzahlung in einer Summe oder ein besonders guter Studienabschluss keinen Teilschulderlass zur Folge.
Konditionen
- Der Zinssatz für den KfW-Studienkredit beträgt 6,29% (Stand: 18.September 2007). Er wird jeweils zum 1.April bzw. 1.Oktober an die aktuellen Kapitalmarktzinsen angepasst. Somit kann er also sinken oder auch steigen. Jedoch wird ein Maximalzinssatz von 8,90 % (Stand 18.September 2007) für die nächsten 15 Jahre ab Vertragsabschluss garantiert.
- Als zusätzlicher Kostenpunkt fällt eine einmalige Aufwandsentschädigung von 238,00 € (200,00 € + 19% Mehrwertsteuer) an. Dieser Betrag muss nicht als Vorauszahlung entrichtet werden, sondern wird der Kreditsumme zugerechnet.
- Der Student muss keine Sicherheiten vorweisen.
- Da für den Kredit der Student als Darlehnsnehmer gilt, können die Eltern auch bei dessen Zahlungsunfähigkeit nicht zur Rückzahlung herangezogen werden.
Antrag stellen
- Zur Beantragung des Kredits ist es nötig, dass der Student zuerst das Antragsformular der KfW online ausfüllt. Anhand dieses Formulars wird ein Vertragsangebot erstellt.
- Als nächster Schritt wählt der Student einen Vertriebspartner (Bank oder Studentenwerk)
- erforderliche Unterlagen, die beim Vertriebspartner eingereicht werden mĂĽssen
- Ausdruck des online ausgefĂĽllten Antragsformulars/Darlehnsangebots
- gĂĽltige Studienbescheinigung mit
- erstem Studienfach
- Anzahl der Fachsemester
- Matrikelnummer
- angestrebter Abschluss
- gĂĽltiges amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt
- Nachweis über ein inländisches Girokonto
- Leistungsnachweis (falls höheres Semester)
- eventuell ein Formblatt fĂĽr nichtdeutsche Antragsteller
- Der Antrag auf den Studienkredit kann jederzeit gestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine Auszahlung zum 1. eines Monats nur dann erfolgen kann, wenn der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 15. des Vormonats bei der KfW eingegangen ist.
- Erfolgt die Antragsstellung zwischen 16. und 31. eines Monats, so beginnt die Finanzierung dennoch mit dem 1. des Folgemonats. Die Auszahlung findet dann im Laufe dieses Folgemonats statt, spätestens aber dann am 1. des darauffolgenden Monats. (In diesem Fall erfolgt dann eine Auszahlung von 2 Monatsraten.)
- Um eine rechtzeitige Finanzplanung zu ermöglichen, kann der Antrag 3 Monate vor dem ersten Wunschauszahlungstermin im Voraus gestellt werden. Voraussetzung dafür ist es, alle oben genannten erforderlichen Unterlagen vorweisen zu können.
- Das PrĂĽfen und Einreichen des Antrages und sonstiger Unterlagen bei der KfW ĂĽbernimmt der Vertriebspartner.
- Die eigentliche Kreditentscheidung wird dann bei der KfW getroffen.
Rechenbeispiele
1.Finanzierung des Gesamtstudiums
| Studium | Wirtschaftsinformatik an der FH WĂĽrzburg |
| Auszahlungsphase | 48 Monate (8 Semester) |
| Darlehnsbetrag pro Monat | 500,00 € |
| daraus folgt eine Summe der monatlichen Darlehnsbeträge | 24.000,00 € (48 x 500,00 €) |
| vorgeschlagene Karenzphase (tilgungsfreie Zeit) der KfW | 18 Monate |
| vorgeschlagene Tilgungsphase | 120 Monate (10 Jahre) |
| Nominalzinssatz p.a. variabel: 6,29% (Stand. 25.September 2007) | |
| Zinszahlungen werden von den monatlichen Darlehnsbetrag abgezogen. | |
| daraus ergibt sich eine monatliche Annuität (Tilgungszahlung) von 272,63 € über 10 Jahre. | |
2.Finanzierung einzelner Semester
| Studium | Informatik an der FH WĂĽrzburg |
| Auszahlungsphase | 18 Monate (3 Semester) |
| Darlehnsbetrag pro Monat | 650,00 € |
| daraus folgt eine Summe der monatlichen Darlehnsbeträge | 11.700,00 € (18 x 650,00) |
| vorgeschlagene Karenzphase (tilgungsfreie Zeit) der KfW | 6 Monate |
| vorgeschlagene Tilgungsphase | 36 Monate (3 Jahre) |
| Nominalzinssatz p.a. variabel: 6,29% (Stand. 25.September 2007) | |
| Zinszahlungen werden von den monatlichen Darlehnsbetrag nicht abgezogen. | |
| Die aufgeschobenen Zinsen sollen dem Darlehen zugeschlagen und mit diesem kapitalisiert werden (Zinskapitalisierung). | |
| Daraus ergibt sich eine monatliche Annuität (Tilgungszahlung) von 392,65 € über 3 Jahre. | |
Quellen
- KfW-Förderbank - Offizielle Website der Kfw-Förderbank
Weblinks
- Leistungsnachweis - Ăśbersicht zum Leistungsnachweis
- Konditionen - KonditionenĂĽbersicht fĂĽr Endkreditnehmer
- Antragsformular - Onlinekreditantrag
- Vertriebspartner - Liste aller Vertriebspartner des Studienkredits
