Verwertungsrecht

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Das Verwertungsrecht des Urhebers eines Werkes im Sinne des Urheberrechts umfasst körperliche und unkörperliche Verwertungsrechte.

Körperliches Verwertungsrecht

  • Vervielfältigungsrecht
  • Verbreitungrecht
  • Ausstellungsrecht

Unkörperliches Verwertungsrecht

  • Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
  • Senderecht
  • Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger
  • Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung