Verwertungsrecht
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Das Verwertungsrecht des Urhebers eines Werkes im Sinne des Urheberrechts umfasst körperliche und unkörperliche Verwertungsrechte.
Körperliches Verwertungsrecht
- Vervielfältigungsrecht
- Verbreitungrecht
- Ausstellungsrecht
Unkörperliches Verwertungsrecht
- Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- Senderecht
- Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger
- Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
