Wettbewerbsrecht
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Das Wettbewerbsrecht hat die Aufgabe den freien Wettbewerb zu sichern. Freier Wettbewerb ermöglicht einen funktionsfĂ€higen, fairen Wettstreit der Anbieter am Markt. Das Wettbwerbsrecht beinhaltet also zum Teil erhebliche BeschrĂ€nkungen beispielsweise fĂŒr die GeschĂ€ftspolitik bzw. fĂŒr das Marketing.
Ăbersicht
Im Rahmen des Wettbewerbrechts wird insbesondere unterschieden:
- das Gesetz gegen den unlauteren Wetttbewerb (UWG)
- das Gesetz gegen WettbewerbsbeschrÀnkungen (GWB)
- die Wettbewerbsregeln der EG
- sowie die gewerblichen Schutzgesetze wie Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Urhebergesetz
Wettbewerbsrecht im engeren Sinne beinhaltet diejenigen Bestimmungen, die den Leistungswettbewerb einzelner Unternehmen untereinander sichern sollen. Hierzu gehören vornehmlich UWG sowie die Verordnung zur Regelung der Preisangaben.
Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne regelt insbesondere das GWB, dessen Ziel darin besteht, die MĂ€rkte durch Verhinderung unerwĂŒnschter Kartelle oder unzutrĂ€glicher Marktbeherrschung offen zu halten.
Literatur
- Peter MĂŒssig, Wirtschaftsprivatrecht, 6.Auflage, ISBN 3-8252-2226-8
