Wirtschaftsprivatrecht
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Das Wirtschaftsprivatrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
Inhaltsverzeichnis |
Inhalt
Allgemein wird das Recht in drei große Teile aufgespaltet:
Wirtschaftsrecht betrifft hauptsächlich das Privatrecht (auch unter Zivilrecht bekannt), woraus der Begriff Wirtschaftsprivatrecht enstanden ist.
Neben dem bürgerlichen Recht aus dem allgemeinen Teil des Privatrechts wird ergänzend das Sonderprivatrecht behandelt. Bezogen auf die Wirtschaft kann man das Sonderprivatrecht als Spezialgesetzliches Wirtschaftsprivatrecht bezeichnen.
Wirtschaftsprivatrecht in der Vorlesung
Jeder wirtschaftliche Akteur unterliegt staatlichen Zwängen und Bindungen: Bilanzpflicht, Verhaltensge- und -verboten und Steuerpflichten. Somit beschäftigt sich Wirtschaftsrecht im öffentlichen Recht mit dem Kartell- und Europarecht, mit Steuerfragen und ähnlichem. Letztlich gibt es auch ein Wirtschaftsstrafrecht (das hauptsächlich das "normale" Strafrecht im wirtschaftlichen Zusammenhang, aber auch gesonderte Strafnormen z.B. im Kartellrecht umfasst), welches Vergehen von Wirtschaftsakteuren sanktioniert. Das Wirtschaftsrecht im öffentlichen Recht und im Strafrecht wird jedoch nicht in der Vorlesung behandelt.
Das Wirtschaftsprivatrecht in der Vorlesung Wirtschaftsrecht ist sozusagen eine ganzheitlich Betrachtung aller ökonomich bedeutsamen Rechtsregeln des Privatrechts.
Grundlagen
Literatur
- Peter Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 6.Auflage, ISBN 3-8252-2226-8

